Das Ende

Ebenso wie die Gründung des Ordens vollzog sich auch sein Ende in mehreren Schritten. Die Gründe waren vielfältig. Zum einen verfestigten sich zwischen 1100 und 1300 zunehmend die Strukturen der Königreiche. Wo man zuvor erst Christ und dann beispielsweise Untertan des französischen Königs war, kehrte sich dieses Verhältnis allmählich um. Die Könige betrachteten die supranational organisierten päpstlichen Orden zunehmend mit Misstrauen, besonders da die Mönchsritterorden das größte stehende und auch im Kampf erfahrenste Heer bildeten. Anders als die Templer verstanden es die beiden anderen großen Orden, sich eigene territoriale Herrschaftsbereiche zu sichern: die Johanniter auf Rhodos und die Deutschordensritter in Preußen. Hinzu kommt wohl auch, dass die Templer den Antrag auf Mitgliedschaft König Philipps IV. (Philipp der Schöne) ablehnten.

Außerdem empfahlen nach dem Fall Outremers mehrere Gelehrte dem französischen König in vertraulichen Berichten einen neuen Kreuzzug. Einen Teil des Geldes sollte sich der König besorgen, indem er die Templer vernichtete und ihre Güter beschlagnahmte. Da Philipp IV. hoch verschuldet war, unter anderem auch bei den Templern, beherzigte er diesen Rat, ohne jedoch an einen Kreuzzug zu denken. Allerdings war ein derart offensichtliches Vorgehen auch dem König unmöglich: Die Rechtsgelehrten betonten ausdrücklich, die eingezogenen Güter müssten der christlichen Sache im heiligen Land zugute kommen.

1307 wurden die Mitglieder des Ordens schließlich der Ketzerei und der Sodomie (im Sinne homosexueller Handlungen) angeklagt. Der Papst war zu dieser Zeit vom französischen König abhängig, daher standen die Chancen des Ordens schlecht. Philipp IV. machte die Sache zur Staatsaffäre. Geschickt setzte er den aus Frankreich stammenden Papst Clemens V., der seinen Amtssitz auch nach Avignon verlegt hatte, unter Druck, und drohte unter dem Vorwand angeblich vorhandener Kinder des Papstes mit einem Ketzerprozess gegen dessen Vorgänger und Mentor Bonifatius VIII., der bis 1303 Papst gewesen war. Auch drohte der König die Kirche Frankreichs abzuspalten, falls der Papst seine Unterstützung der Templer nicht einstelle (stellte er sich vor die ketzerischen Templer – wäre er selber ein Ketzer).

Bild:Templar.jpg

[Templer küsst Kleriker von hinten (Manuskript-Illustration, ca. 1350)]

Am 14. September 1307 (dem wichtigen Fest „Kreuzerhöhung“ und damit gewiss ein wohlüberlegtes Datum) wurde der Verhaftungsbefehl Philipps IV. ausgefertigt, und zwar für alle Templer ohne Ausnahme. Sie seien zu verhaften, gefangenzuhalten und dem Urteil der Kirche zuzuführen (capti tenantur et ecclesiae iudicio preserventur), ihre Besitztümer und bewegliche Habe sei zu beschlagnahmen und zu treuen Händen aufzubewahren (omnia bona sua mobilia et immobilia saisiantur et ad manum nostram saisita fideliter conserventur). Von der königlichen Kanzlei ergingen an alle „Dienststellen“ in Frankreich versiegelte Briefe mit der Auflage, sie am Freitag, dem 13. Oktober 1307, zu öffnen und dann strikt dem Inhalt gemäß zu verfahren. Die Briefe enthielten die Haftbefehle. Mit dieser landesweit konzertierten Aktion konnte erfolgreich verhindert werden, dass die Brüder sich untereinander warnen konnten. Der Überraschungseffekt war im gesamten Machtbereich Philipps derselbe. Die zahlreichen und fast gleichzeitigen Verhaftungen waren eine völlige Überraschung für die Templer. Die königliche Seite brüstete sich damit, dass nur zwölf Ritter entkommen seien, darunter nur ein einziger Würdenträger. Die Verhaftungswelle war ein gut durchorganisiertes, polizeiliches Kommandounternehmen - das erste bekannte seiner Art in der Geschichte. Ob die Rolle, die man dem Freitag, dem 13. heute zuschreibt, auf den Verhaftungstag der französischen Templer zurückgeht oder aber auf ihre Niederlage in der Schlacht von Hattin ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Allerdings lässt sich die Beziehung zu den Templern nicht abstreiten.

In Paris wurden 138 Personen festgenommen. Eine päpstliche Kommission zählte 1309 noch 546 Inhaftierte in Paris, wohin die Festgenommenen gebracht worden waren. Die Untersuchung der Inquisition zog sich über Jahre hin. Die Vorwürfe waren bei allen Brüdern gleich: in erster Linie Häresie, Sodomie (im Sinne von Homosexualität) und Götzendienst. Die reale Grundlage für den Templerprozess war aus heutiger Sicht nicht gegeben. Es gab jedoch aus damaliger Sicht durchaus Anhaltspunkte, und zwar in den consuetudines, also den näheren Ausführungsbestimmungen der Regel, die man dafür nutzen konnte. Die recht ausführlichen consuetudines waren normalerweise strikt vertraulich. (Es ist ein Brief eines Templers aus Südfrankreich an den Großmeister bekannt, in dem er nahezu verzweifelt berichtet, dass den Leuten des Königs die consuetudines in die Hände gefallen seien.) In diesen wird nämlich auch zu Missständen Stellung genommen, wie sie vereinzelt wohl in allen Klöstern vorgekommen sind; so zum Beispiel in dem Absatz Nr. 573, in dem über drei der Sodomie überführte Brüder berichtet wird, und welche Strafen sie trafen. Unter Folter gestand der Großmeister Jacques de Molay zunächst, widerrief dann aber kurz darauf. Es folgte ein sehr langes Ermittlungsverfahren, ganz im Gegensatz zum Willen des französischen Königs, der einen kurzen Prozess wollte. Wäre es ihm gelungen zu beweisen, dass der Orden insgesamt den Pfad seiner Regel verlassen hatte, ohne dass dies vom Papst moniert wurde (der ja den Orden approbiert hatte und die Aufsichtspflicht hatte), wäre der Papst selbst in Bedrängnis gekommen. Der Papst verhinderte dies. Es kam zu einem Kräftemessen zwischen Papst und König, welches letzten Endes mit einem Kompromiss zu Lasten der Templer endete: Der Papst verzichtet darauf, dem König den Prozess zu machen wegen des Attentat von Anagni, bestätigt in einer Bulle rex glorie virtutum vom 27. April 1311 die Gottunmittelbarkeit des Königtums (electum a domino) und verfügt die physische Entfernung/Vernichtung der Bulle unam sanctam aus den Unterlagen des Vatikans (was auch geschah), in der der Primat des Papstes über das Königtum ausdrücklich bekräftigt war; der König verzichtet auf einen „Coelestin V.“-Prozess. Das Opfer ist der Templerorden, dessen Besitz jedoch bei der Kirche verbleibt, bzw. bei den Johannitern und neugegründeten Orden in Spanien und Portugal (ad subsidiam terram sanctam).

Bild:Templars on Stake.jpg

(Verbrennung von Templern wegen Sodomie und Ketzerei)

Am 22. März 1312 löste Papst Clemens V. auf dem Konzil von Vienne (Frankreich) den Orden auf. Damit gab es keinen Orden mehr, und ergo war auch kein Prozess mehr möglich. Es blieb bei dem Ermittlungsverfahren und es gab keine Verurteilung des Ordens in seiner Gesamtheit. Unabhängig davon erfolgten aber Verurteilungen einzelner Templer. Am 18. März 1314 wurde der letzte Großmeister des Templerordens, Jacques de Molay, zusammen mit Geoffroy de Charnay in Paris auf dem Scheiterhaufen verbrannt, nachdem man ihn eigentlich zu lebenslanger Kerkerhaft verurteilt hatte. Da er aber nochmals widerrief und damit erneut alle Beschuldigungen gegen den Orden zurückwies, wurde er als ´relapsus` (rückfälliger Ketzer) nach damals geltendem Recht verbrannt. Sowohl der König als auch der Papst starben binnen eines Jahres danach (genau wie ein Fluch Jacques de Molays – kurz vor seiner Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen ausgestoßen – es vorhersagte). Die Güter der Templer wurden — abzüglich der Verfahrenskosten — den Johannitern übergeben. Die Monarchen Europas stellten jedoch erstaunlich hohe Verfahrenskosten fest.


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Non nobis Domine, non nobis, sed nomini tuo da gloriam!
(Nicht uns, o Herr, nicht uns, sondern Deinem Namen gib Ehre. Psalm 115,1)
 
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